Tätigkeitsbild eines Panzerfeldwebels
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Tätigkeitsbild eines Panzerfeldwebels
Moin Moin, ich wieder:
Tätigkeitsbild
1. Tätigkeiten
1.1. Zusammenfassung der Aufgaben:
Der PzFw ist Führer/Kdt des Kampfpanzers Leopard 2 oder Führer einer Gruppe des Aufklärungs- und Verbindungs-zuges. Er ist Erzieher und Ausbilder der kleinen Kampfgemeinschaft im Gefecht und im Ausbildungsdienst .
1.2. Tätigkeiten/ Aufgaben im Einzelnen:
- Er ist Führungsgehilfe des KpChefs,
- Der PzFw ist Führer des Kampfpanzers oder Führer einer Gruppe des
Aufklärungs- und Verbindungszuges im Gefecht,
- der ist der Ausbilder und Erzieher der kleinen Kampfgemeinschaft, das
heißt der Besatzung eines KPz Leopard 2 oder einer Grp des AVZ-Zuges
im Ausbildungsdienst,
- er zeichnet verantwortlich für die Materialerhaltung und die Einsatzbereitschaft des von ihm übernommenen Gerätes,
- er wird als Stationsausbilder in Feldwebel- und Offizierlehrgängen an den
Truppenschulen eingesetzt und bildet Feldwebel- und Offizieranwärter
aus,
- er bildet Soldaten einer Gruppe in der AGA und SGA aus,
- er ist Führer eines KPz oder einer Gruppe im erweiterten
Aufgabenspektrum der Bundeswehr.
1.3. Arbeitsbedingungen:
- Täglicher Umgang mit Menschen der unterschiedlichsten Bevölkerungsschichten,
- ständige hohe körperliche Einsatzbereitschaft,
- Umgang mit modernen, komplexen, technischen Systemen, hier Kampfpanzer Leopard 2 A6,
- häufig Lärm- und Witterungseinflüsse ausgesetzt, da die Tätigkeit mit
Masse im Aussendienst statt findet,
- Umgang mit Explosivstoffen, hier: Panzer-/ und MG-Munition beim
Panzerschießen,
- zusätzlich zum Ausbildungsdienst besondere Einsätze im In- und Ausland.
2. Fertigkeiten und Kenntnisse
- Er verfügt über die Fähigkeit zur Ausbildung, Erziehung und Führung einer
Gruppe.
- Er beherrscht die Einsatzgrundsätze in seinem Aufgabenbereich.
- Er beherrscht die Führungs- und Einsatzgrundsätze des seines Waffensystems.
- Er verfügt über Fertigkeiten inder Schießlehre und Schießtechnik für
Bordwaffen des KPz Leopard 2.
- Er verfügt über Fertigkeiten in der Waffen- und Geräteausbildung des KPz und des AV-Zuges.
- Kenntnisse der Grundsätze in der Materialerhaltung und
Materialbewirtschaftung in seinem Aufgabenbereich.
- Er hat praktische Erfahrung als Führer und Ausbilder einer Panzerbesatzung oder einer Gruppe des AV-Zuges
- Er besitzt Kenntnisse über die Führungs- und Einsatzgrundsätze des Panzerzuges und des AV-Zuges.
- Er hat Grundkenntnisse über die Einsatzgrundsätze der Kampfunterstützungstruppen.
- Er verfügt über das Fachwissen und die Fähigkeit zur Durchführung der Dienstaufsicht in seinem Aufgabenbereich.
- Er besitzt die Fertigkeiten, um die Grundsätze der zeitgemäßen
Menschenführung und der Methodik/Didaktik der Ausbildung praktisch und
richtig anwenden zu können.
- Er verfügt über Kenntnisse in den Einsatzgrundsätze für das erweiterte
Aufgabenspektrum.
- Kenntnisse in Grundsätzen der politischen Bildung.
3. Mögliche Verwendungen in Dienststellungen
3.1. Verwendungen:
- Kompanieebene:
+ Pz FW und Pz Kdt, PzFw und Grp Fhr, Stationsausbilder an der Schule.
- Verbandsebene:
+ Pz Fw und Pz Kdt, Sich GrpFhr, Erk GrpFhr, Verb GrpFhr, AufklTrpFhr.
3.2. Dienstgradspanne:
SFw / Fw
4. Besondere geistige und physische Eignungsanforderungen etc.
- Muß charakterlich geignet, über geistige Wendigkeit verfügen und die Fähigkeit zur Menschenführung besitzen,
- muss über eine schnelle Affassungsgabe verfügen und physich und psychisch hohe Belastungen ertragen können,
- muss selbständig Mitdenken und Handeln können,
- uneingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit und Aussendienst-verwendungsfähigkeit,
- muss bereit sein, ein Beispiel zu geben in Auftreten, Haltung und
Pflichterfüllung,
- muss über Teamfähigkeit verfügen,
- Kraffahrverwendungsfähigkeit.
MFG Matze
Tätigkeitsbild
1. Tätigkeiten
1.1. Zusammenfassung der Aufgaben:
Der PzFw ist Führer/Kdt des Kampfpanzers Leopard 2 oder Führer einer Gruppe des Aufklärungs- und Verbindungs-zuges. Er ist Erzieher und Ausbilder der kleinen Kampfgemeinschaft im Gefecht und im Ausbildungsdienst .
1.2. Tätigkeiten/ Aufgaben im Einzelnen:
- Er ist Führungsgehilfe des KpChefs,
- Der PzFw ist Führer des Kampfpanzers oder Führer einer Gruppe des
Aufklärungs- und Verbindungszuges im Gefecht,
- der ist der Ausbilder und Erzieher der kleinen Kampfgemeinschaft, das
heißt der Besatzung eines KPz Leopard 2 oder einer Grp des AVZ-Zuges
im Ausbildungsdienst,
- er zeichnet verantwortlich für die Materialerhaltung und die Einsatzbereitschaft des von ihm übernommenen Gerätes,
- er wird als Stationsausbilder in Feldwebel- und Offizierlehrgängen an den
Truppenschulen eingesetzt und bildet Feldwebel- und Offizieranwärter
aus,
- er bildet Soldaten einer Gruppe in der AGA und SGA aus,
- er ist Führer eines KPz oder einer Gruppe im erweiterten
Aufgabenspektrum der Bundeswehr.
1.3. Arbeitsbedingungen:
- Täglicher Umgang mit Menschen der unterschiedlichsten Bevölkerungsschichten,
- ständige hohe körperliche Einsatzbereitschaft,
- Umgang mit modernen, komplexen, technischen Systemen, hier Kampfpanzer Leopard 2 A6,
- häufig Lärm- und Witterungseinflüsse ausgesetzt, da die Tätigkeit mit
Masse im Aussendienst statt findet,
- Umgang mit Explosivstoffen, hier: Panzer-/ und MG-Munition beim
Panzerschießen,
- zusätzlich zum Ausbildungsdienst besondere Einsätze im In- und Ausland.
2. Fertigkeiten und Kenntnisse
- Er verfügt über die Fähigkeit zur Ausbildung, Erziehung und Führung einer
Gruppe.
- Er beherrscht die Einsatzgrundsätze in seinem Aufgabenbereich.
- Er beherrscht die Führungs- und Einsatzgrundsätze des seines Waffensystems.
- Er verfügt über Fertigkeiten inder Schießlehre und Schießtechnik für
Bordwaffen des KPz Leopard 2.
- Er verfügt über Fertigkeiten in der Waffen- und Geräteausbildung des KPz und des AV-Zuges.
- Kenntnisse der Grundsätze in der Materialerhaltung und
Materialbewirtschaftung in seinem Aufgabenbereich.
- Er hat praktische Erfahrung als Führer und Ausbilder einer Panzerbesatzung oder einer Gruppe des AV-Zuges
- Er besitzt Kenntnisse über die Führungs- und Einsatzgrundsätze des Panzerzuges und des AV-Zuges.
- Er hat Grundkenntnisse über die Einsatzgrundsätze der Kampfunterstützungstruppen.
- Er verfügt über das Fachwissen und die Fähigkeit zur Durchführung der Dienstaufsicht in seinem Aufgabenbereich.
- Er besitzt die Fertigkeiten, um die Grundsätze der zeitgemäßen
Menschenführung und der Methodik/Didaktik der Ausbildung praktisch und
richtig anwenden zu können.
- Er verfügt über Kenntnisse in den Einsatzgrundsätze für das erweiterte
Aufgabenspektrum.
- Kenntnisse in Grundsätzen der politischen Bildung.
3. Mögliche Verwendungen in Dienststellungen
3.1. Verwendungen:
- Kompanieebene:
+ Pz FW und Pz Kdt, PzFw und Grp Fhr, Stationsausbilder an der Schule.
- Verbandsebene:
+ Pz Fw und Pz Kdt, Sich GrpFhr, Erk GrpFhr, Verb GrpFhr, AufklTrpFhr.
3.2. Dienstgradspanne:
SFw / Fw
4. Besondere geistige und physische Eignungsanforderungen etc.
- Muß charakterlich geignet, über geistige Wendigkeit verfügen und die Fähigkeit zur Menschenführung besitzen,
- muss über eine schnelle Affassungsgabe verfügen und physich und psychisch hohe Belastungen ertragen können,
- muss selbständig Mitdenken und Handeln können,
- uneingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit und Aussendienst-verwendungsfähigkeit,
- muss bereit sein, ein Beispiel zu geben in Auftreten, Haltung und
Pflichterfüllung,
- muss über Teamfähigkeit verfügen,
- Kraffahrverwendungsfähigkeit.
MFG Matze

Matze- Rekrut

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